Laufende Vertretung von Versorgungsunternehmen seit über 20 Jahren
Wir sind auf die Beratung und gerichtliche Vertretung von Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Zweckverbände, Eigenbetriebe) spezialisiert, deren Aufgabe die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist. Diesen Institutionen können wir eine umfassende rechtliche Betreuung anbieten.
Hierzu gehören alle Fragestellungen im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrechts (insbesondere des Kommunalabgaberechts, des Satzungsrechts und der speziellen Rechtsnormen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung). Dabei handelt es sich um eine komplexe Materie, die nur wenige Spezialisten wirklich beherrschen. Im Zusammenhang mit der „ganzheitlichen“ Betreuung der Ver- und Entsorgungsbetriebe ergeben sich darüber hinaus zahlreiche Schnittstellen zu vielen anderen Rechtsgebieten, zum Beispiel dem Vergaberecht, dem Insolvenzrecht, dem Umwelt(straf-)recht usw.