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Forderungsmanagement

Wir übernehmen für Institutionen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung den Einzug offener Forderungen. Nach erfolgloser Mahnung werden die Vorgänge unserer Kanzlei übergeben. Wir setzen danach zunächst die einer Anwaltskanzlei zur Verfügung stehenden Instrumente ein, um die Forderung nach Möglichkeit außergerichtlich zügig und vollständig zu realisieren.

Dort, wo dies nicht gelingt, werden sogleich

  • bei privatrechtlichen Forderungen:
gerichtliche Mahnverfahren oder (um keine Zeit zu verlieren) sofort Klageverfahren eingeleitet bzw.
  • bei öffentlich-rechtlichen Forderungen:
die notwendigen Schritte für die Beitreibung vorbereitet und die öffentlich-rechtliche Körperschaft bei der Vollstreckung beraten und unterstützt.

Aufgrund der schnellen Arbeitsweise und der individuellen Beschäftigung mit den einzelnen Forderungsfällen liegt die Erfolgsquote unserer Kanzlei weit über dem Durchschnitt. Da der in Verzug geratene Schuldner grundsätzlich die Rechtsanwaltsgebühren zu tragen hat, ist bei privatrechtlichen Forderungen die Inanspruchnahme der Kanzlei - zumindest dann, wenn der Anspruch realisiert werden kann - für das Versorgungsunternehmen nicht mit Kosten verbunden.