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Wir vertreten ausschließlich Interessen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (keine Privatpersonen)

Wir beraten und vertreten Aufgabenträger der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie deren Betriebsführer.

Insbesondere:

  • Städte und Gemeinden einschließlich ihrer Regie- und Eigenbetriebe
  • Zweckverbände
  • privatrechtlich organisierte Unternehmen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, vor allem GmbHs

Unsere Tätigkeit ist überregional. Überwiegend haben die von uns beratenen Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Körperschaften ihren Sitz in den neuen Bundesländern.

Daneben kooperieren wir mit Verbänden der Ver- und Entsorgung und beraten Geschäftsführer, Aufsichtsräte und Mitarbeiter von Institutionen der Ver- und Entsorgung persönlich.